AusBildung bis 18 - die neue Regelung

AusBildung bis 18 bedeutet, dass Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr dazu verpflichtet sind, entweder eine weiterführende Schule, eine Lehrausbildung, Sprachkurse (die besondere Unterstützung in der deutschen Sprache benötigen) oder ein Angebot für Jugendliche mit Unterstützungsbedarf zu absolvieren.

Diese Initiative wurde aus folgenden Gründen ins Leben gerufen: junge Menschen mit guter Ausbildung verdienen später in ihrem Leben mehr, werden seltener arbeitslos und leben gesünder und länger. Das Risiko von Arbeitslosigkeit für Menschen, die nur die Pflichtschule besucht haben, fällt viel höher aus als für Menschen, die mehr Ausbildung genossen haben. Jedes zusätzliche Jahr in Schule, Ausbildung oder Studium erhöht das spätere Einkommen um rund 5,4 Prozent.

Zur Unterstützung der Jugendlichen für ihre Karrierelaufbahn stehen ihnen Jugendcoaching oder AMS-Betreuer zur Verfügung, um gemeinsam mit ihnen an einem Plan zu arbeiten, der gezielt auf ihre Bedürfnisse und Interessen abgestimmt wird.

Elternteile sind dazu verpflichtet, sich bei der Koordinierungsstelle zu melden, wenn ihr Kind seit vier Monaten keine Schule oder Ausbildung absolviert hat und somit die Ausbildungspflicht nicht erfüllt ist.

Auch Silvia Jölli (Geschäftsführerin und Mitbegründerin von heidenspass) äußerte sich zu dieser Thematik und betont sowohl die positiven als auch negativen Seiten des Konzepts. Einerseits wird den Jugendlichen durch diese neue Regelung eine hoffnungsvolle Sicht auf deren Zukunft gegeben und die Möglichkeit geboten, mithilfe von professioneller Unterstützung, ihre Interessen und die Ausbildungsmotivation zu fördern. Andererseits stellt sich die Frage, was passiert, wenn sich Jugendliche strikt dagegen wehren und trotz Druck von außen bzw. von Seiten derer Eltern alle Angebote ablehnen. Häufig resultiert aus diesem Druck auf junge Menschen ein kontraproduktives Verhalten und sie agieren im gegensätzlichen Sinne. Somit würde eventuell das gut gemeinte Angebot, in ihre eigene Zukunft zu investieren, als Bevormundung interpretiert werden und somit die Chance ungenutzt bleiben. Einen zusätzlichen Kritikpunkt stellt der Mangel an zur Verfügung stehenden Ausbildungsangeboten dar, die sich mit den tatsächlichen Interessen der jungen Erwachsenen vereinen lassen. Der Grundgedanke des Konzepts ist sicher positiv, die praktische Umsetzbarkeit mit den vorhandenen limitierten Ressourcen aber eventuell problematisch.

Weitere Informationen findet ihr unter  www.AusBildungbis18.at.

Kontakt & Standorte

Bei Fragen melde dich einfach bei uns oder schau’ persönlich an einem unserer Standorte vorbei!

  • #1 Shop
    Griesgasse 8, 8020 Graz
    47.07033699999999, 15.433803500000067
    t. +43 316 / 76 40 78 40
    e. office@heidenspass.cc
  • #2 Büro & Nähwerkstatt
    Griesgasse 8, 8020 Graz
    47.07033699999999, 15.433803500000067
    t. +43 316 / 76 40 78
    e. office@heidenspass.cc
  • #3 Küche
    Griesgasse 8, 8020 Graz
    47.07033699999999, 15.433803500000067
    t. +43 316 / 764078 50
  • #4 Werkstatt
    Ägydigasse 15, 8020 Graz
    47.0647826, 15.4307803
    t. +43 677 / 6278 2140
    e. office@heidenspass.cc